Städte
Am 1. Juni 2025 starte ich zu einem einmaligen Lauf-Abenteuer: 495 Tage, 495 Marathons, 2 059 Städte – eine Reise quer durch Deutschland. Doch schon jetzt kommt die wichtigste Frage:
Was zählt eigentlich als „Stadt“ – und wie kommt man auf exakt 2 059?
Ganz einfach: Ich greife auf das offizielle Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamts zurück. Nur Kommunen mit gültigem Stadtrecht und eigenem Amtlichen Gemeindeschlüssel (AGS) schaffen es in die Liste. Daraus ergeben sich genau 2 059 Einträge – von Aachen bis Zweibrücken, von Metropole bis Mini‑Town. Stand hier ist der 31.12.2024.
In diesem Beitrag erkläre ich erstens, wie „Stadt“ hier definiert ist, und zeige zweitens, wie sich die Zahl 2 059 aus den Daten ergibt. Mit anschaulichen Grafiken und interaktiven Tabellen erhältst du einen Überblick über die Verteilung nach Bundesländern, Einwohnerzahlen und Flächen – und erfährst, warum jede einzelne der 2 059 Kommunen Teil meiner Marathon‑Odyssee ist.
Im offiziellen Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamts werden als Städte ausschließlich kommunale Gebietskörperschaften geführt, denen das gesetzlich geregelte Stadtrecht verliehen wurde. Dieses Stadtrecht kann historisch oder aktuell durch Landesgesetz erfolgen und umfasst u. a. das Recht auf Selbstverwaltung, eine eigene städtische Satzung sowie bestimmte Befugnisse (z. B. Markt- und Festrecht).
Stadtrecht kurz erklärt: Stadtrecht ist das landesrechtlich verliehene Recht, das einer Gemeinde über den Amtlichen Gemeindeschlüssel (AGS) den Status „Stadt“ verleiht und ihr Selbstverwaltung, kommunale Satzungen sowie besondere Rechte (z. B. Markt‑ und Festrechte) garantiert.
Die 2 058 Städte verteilen sich wie folgt auf die 16 Bundesländer:
Zusammenfassung:
Die Verteilung verdeutlicht, dass Bayern (317 Städte) und Baden-Württemberg (315 Städte) an der Spitze stehen, gefolgt von Nordrhein-Westfalen (272 Städte). Am unteren Ende befinden sich die Stadtstaaten: Berlin und Hamburg mit je einer Stadt sowie Bremen mit zwei Städten.
Zusammenfassung:
Die größten deutschen Städte sind fast ausschließlich Metropolen mit deutlich über einer halben Million Einwohnern. Berlin steht mit mehr als 3,7 Mio. Einwohnern einsam an der Spitze, gefolgt von Hamburg und München – zusammen beherbergen diese drei Städte fast 7,2 Mio. Menschen, gut 8 % der Gesamtbevölkerung Deutschlands.
Zusammenfassung:
Am anderen Ende der Skala liegen Kleinstädte mit unter 1 000 Einwohnern. Arnis in Schleswig-Holstein ist mit nur 273 Einwohnern die kleinste Stadt Deutschlands. Diese Mini-Gemeinden zeigen, dass Stadtrecht nichts mit Größe zu tun haben muss.
Zusammenfassung:
Berlin und Hamburg sind nicht nur bevölkerungs‑, sondern auch flächenmäßig die Giganten: Berlin fast 900 km², Hamburg über 750 km². Überraschend groß sind aber auch einige ostdeutsche Städte wie Gardelegen oder Möckern, die einst ländliche Regionen eingemeindet haben.
Zusammenfassung:
Mit weniger als 1 km² ist Arnis die kompakteste Stadt. Auffallend ist, dass viele der kleinsten Flächen‑Städte in Schleswig-Holstein liegen – Zeugnis historischer Verwurzelung winziger Kommunen.
Wichtig: Je nach Kriterium (Siedlung, Stadtrecht, Urkunde) verschiebt sich die Reihenfolge etwas. Manchmal werden auch Regensburg, Koblenz oder Bonn in die „Top 10“ aufgenommen, da sie ebenfalls sehr frühe römische Ursprünge haben.
Zusammenfassung:
Die jüngsten deutschen Städte sind meist Zusammenschlüsse oder Neugründungen im 21. Jahrhundert. Haar erhält 2025 als jüngstes Beispiel sein Stadtrecht, gefolgt von mehreren Kommunen in Thüringen und Baden‑Württemberg.
